Tagarchive: WpHG

BGH spricht Klartext zur Haftung wegen unterlassener Ad-hoc Mitteilungen

Mit Urteil vom 13.12.2011 (XI ZR 51/10) hat der BGH Vor­aus­set­zun­gen und Rechts­fol­gen der Emit­ten­ten­haf­tung wegen unter­las­se­ner Ad-hoc-Mitteilungen (§ 37b WpHG) näher kon­tu­riert (vgl. PM BGH vom 13.12.2011). Dabei ging es mal wie­der um die IKB, deren ehe­ma­li­ger Vor­stands­vor­sit­zen­der eine Pres­se­mit­tei­lung ver­an­lasst hatte, in der eine nur geringe Betrof­fen­heit der IKB durch US-Subprimes behaup­tet wurde. […]

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Neuere Entwicklungen im Übernahmerecht

ist der Titel eines Vor­trags, den wir heute in Frank­furt gehal­ten haben. Er kann durch Kli­cken auf das Bild oben her­un­ter gela­den werden.

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BGH entscheidet im Fall Schrempp gegen Daimler

Es ging um die Frage, wann das bevor­ste­hende Aus­schei­den von Pro­fes­sor Schrempp als Vor­stands­vor­sit­zen­der zu ver­öf­fent­li­chen war. Der Klä­ger behaup­tete, dies hätte schon im Mai 2005 pas­sie­ren müs­sen. Schrempp habe da gegen­über dem Auf­sichts­rats­vor­sit­zen­den Kop­per erklärt, sein Amt zum 31. Dezem­ber 2005 zur Ver­fü­gung zu stel­len. Daim­ler war dage­gen der Auf­fas­sung eine ver­öf­fent­li­chungs­pflich­tige Insidertatsache (§ […]

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