Haftung von Wirtschaftsprüfern gegenüber Dritten: EdW unterliegt gegen Ernst & Young
Die Wirtschaftsprüferbranche kann erst einmal aufatmen. Das OLG Stuttgart hat am 13. Mai 2008 entschieden (Pressemitteilung, Volltext), dass Ernst & Young für etwaige Fehler in einem Prüfungsbericht nicht gegenüber außenstehenden Geschädigten haftet. Konkret ging es um eine von der BaFin im Jahr 2002 beauftragte Sonderprüfung bei dem Wertpapierhandelshaus Phoenix Kapitaldienst GmbH. Die BaFin hatte Hinweise […]
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23. Mai 2008 