Deutsche Hypothekenbank: OLG Frankfurt schließt Minderheitsaktionäre aus
Das OLG Frankfurt hat am 9. Dezember 2008 (WpÜG 2/08) dem Antrag auf Zwangsausschluss der Minderheitsaktionäre statt gegeben (Pressemitteilung). Damit hat es die auch von mir stark kritisierte anderslautende erstinstanzliche Entscheidung des LG Frankfurt geändert. Ein wesentlicher Vorteil des übernahmerechtlichen Squeeze-out (§ 39a WpÜG) liegt gerade darin, dass der Preis des Übernahmeangebots als angemesse Entschädigung […]
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31. Dezember 2008 