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BGH entscheidet im Fall Schrempp gegen Daimler

Es ging um die Frage, wann das bevor­ste­hende Aus­schei­den von Pro­fes­sor Schrempp als Vor­stands­vor­sit­zen­der zu ver­öf­fent­li­chen war. Der Klä­ger behaup­tete, dies hätte schon im Mai 2005 pas­sie­ren müs­sen. Schrempp habe da gegen­über dem Auf­sichts­rats­vor­sit­zen­den Kop­per erklärt, sein Amt zum 31. Dezem­ber 2005 zur Ver­fü­gung zu stel­len. Daim­ler war dage­gen der Auf­fas­sung eine ver­öf­fent­li­chungs­pflich­tige Insidertatsache (§ […]

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