BGH entscheidet im Fall Schrempp gegen Daimler
Es ging um die Frage, wann das bevorstehende Ausscheiden von Professor Schrempp als Vorstandsvorsitzender zu veröffentlichen war. Der Kläger behauptete, dies hätte schon im Mai 2005 passieren müssen. Schrempp habe da gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden Kopper erklärt, sein Amt zum 31. Dezember 2005 zur Verfügung zu stellen. Daimler war dagegen der Auffassung eine veröffentlichungspflichtige Insidertatsache (§ […]
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20. März 2008 