Mit Urteil vom 13. November 2007 (XI ZR 294/07) hat der BGH einen “mittelbaren” Aktionär zur Rückzahlung eines Darlehens verurteilt, das die klagende AG zum Erwerb von Aktien der Gesellschaft gewährt hatte. In Anlehnung an das englische Recht spricht man neudeutsch bei solchen Darlehen von “Financial Assistance”. Inhaltlich zeigt das Urteil, dass Konstruktionen, mit denen § 71a AktG umgangen werden soll, sehr gefährlich sind. Pikant ist die Argumentation des BGH auch deshalb, weil der Regierungsentwurf des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) die Rückzahlung von Aktionärsdarlehen ausdrücklich vom Anwendungsbereich des § 57 AktG ausnehmen will. Der BGH findet das offenbar nicht gut.
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