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	<title>Verschmelzungsbericht &#187; Aktionärsklage</title>
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	<description>Wirtschaftsrecht von Prof. Dr. Olaf Müller-Michaels</description>
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		<title>Schadensersatz von Continental Aktionären gegen Schaeffler?</title>
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		<pubDate>Thu, 13 Nov 2008 19:01:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Olaf Müller-Michaels</dc:creator>
				<category><![CDATA[Kapitalmarktrecht]]></category>
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		<description><![CDATA[Der börsennotierte Hedge Fonds Exchange Investors N.V. prüft laut einer Ad Hoc Mitteilung vom 10. November 2008 im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot der Schaeffler KG an die Aktionäre der Continental AG Schadensersatzansprüche gegen die Organe beider Gesellschaften. Der Vorwurf lautet auf Kursmanipulation. Was ist passiert? Die Schaeffler KG hat den Aktionären der Continental AG im [...]


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<li><a href='http://www.verschmelzungsbericht.de/2008/08/10/haftung-von-aufsichtsraten-gegenuber-aktionaren-rhein-grund/' rel='bookmark' title='Haftung von Aufsichtsräten gegenüber Aktionären (“Rhein Grund”)'>Haftung von Aufsichtsräten gegenüber Aktionären (“Rhein Grund”)</a></li>
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Der börsennotierte Hedge Fonds Exchange Investors N.V. prüft laut einer <a title="Exchange Investors (WKN A0J D8H) prüft Schadensersatzansprüche gegen Organe der Continental AG und Schaeffler KG, Investorenaufruf für mögliche Sammelklage" href="http://dgap.de/dgap/static/News/?newsType=&amp;companyID=1310&amp;newsID=367488" target="_blank">Ad Hoc Mitteilung vom 10. November 2008</a> im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot der Schaeffler KG an die Aktionäre der Continental AG Schadensersatzansprüche gegen die Organe beider Gesellschaften. Der Vorwurf lautet auf Kursmanipulation. Was ist passiert?</p>
<p>Die Schaeffler KG hat den Aktionären der Continental AG im Juli ein <a title="Angebotsunterlage Schaeffler KG" href="http://www.schaeffler-angebot.de/index.php?id=65">Übernahmeangebot</a> gemacht. Der Angebotspreis betrug zunächst EUR 70,21 und wurde am 21. August, um aus einem feindlichen einen freundlichen Takeover zu machen zusammen mit dem Abschluss eines <a title="Ad Hoc Mitteilung der Continental AG vom 21.08.2008" href="http://dgap.de/dgap/static/News/?newsType=&amp;companyID=202&amp;newsID=289986">Investment Agreements</a>, das die weitgehende Unabhängigkeit von Continental sichern soll, auf EUR 75 angehoben. Die weitere Annahmefrist für das Übernahmeangebot endete am 16. September 2008. Insgesamt wurden der Schaeffler KG 82,41% der Aktien angedient. Die Schaeffler Gruppe selbst hielt bereits 7,78% der Anteile (siehe <a title="Schaeffler Gruppe erreicht Übernahmeziel bei Continental" href="http://www.schaeffler-angebot.de/index.php?id=109">Pressemitteilung der Schaeffler KG vom 22.09.2008</a>).</p>
<p>Anfang Oktober fiel der Kurs der in das Übernahmeangebot eingereichten Aktien auf EUR 55. Und das, obwohl das Übernahmeangebot rechtlich bindend und durch eine Finanzierungsbestätigung abgesichert ist. Die einzige noch ausstehende Bedingung ist die Genehmigung des Zusammenschlusses von Schaeffler und Continental durch die EU-Kommission. Nach § 13.3 der <a title="Angebotsunterlage Schaeffler Continental" href="http://www.schaeffler-angebot.de/index.php?id=65" target="_blank">Angebotsunterlage</a> erlischt das Angebot, wenn die Kartellfreigabe nicht bis zum 6. März 2009 erfolgt ist. Offenbar scheint der Markt Sorge zu haben, dass Schaeffler aufgrund der Finanzkrise kalte Füße bekommen hat und das Angebot über ein Hinauszögern des Freigabeverfahrens still beerdigen will. Dieses Risiko wird mit über 50% taxiert (Börsenkurs nicht eingereichte Aktien: EUR 30, eingereichte Aktien: EUR 55, Angebotspreis: EUR 75). Dazu passt, dass trotz einer <a title="Schaeffler Gruppe treibt Kartellfreigabeprozess voran" href="http://www.schaeffler-angebot.de/index.php?id=115" target="_blank">Pressemitteilung der Schaeffler Gruppe vom 7. Oktober</a>, nach der die formelle Anmeldung “in der nächsten Woche eingereicht werden kann”, bisher auf der <a title="Merger Cases: Last three months" href="http://ec.europa.eu/comm/competition/mergers/cases/index/by_event_recent.html" target="_blank">Webseite der EU Kommission</a> noch keine Anmeldung sichtbar ist. Gleichzeitig kauft Schaeffler auf dem niedrigen Kursniveau zum Kauf eingereichte Aktien; dies zeigen die nach § 23 Abs. 2 WpÜG im Internet zu veröffentlichenden wöchentlichen <a title="Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 3 WpÜG vom 12.11.2008" href="http://www.schaeffler-angebot.de/index.php?id=135" target="_blank">Bekanntmachungen</a>. Schaeffler nutzt also die Sorge der Aktionäre über den Vollzug des Übernahmeangebots, um sich unterhalb des Angebotspreises mit Aktien einzudecken.</p>
<p>Fraglich ist, ob darin ein Verstoß gegen das Verbot der Marktmanipulation (<a title="§ 20a Verbot der Marktmanipulation" href="http://www.gesetze-im-internet.de/wphg/__20a.html" target="_blank">§ 20a WpHG</a>. i.V.m. der <a title="Marktmanipulationskonkretisierungsverordnung" href="http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/makonv/gesamt.pdf" target="_blank">Verordnung zur Konkretisierung des Verbots der Marktmanipulation, MaKonV</a>) liegen könnte. Dazu wären unrichtige oder irreführende Angaben (Abs. 1 Nr. 1), Geschäfte, die irreführende Signale für den Börsenpreis geben (Abs. 1 Nr. 2) oder sonstige Täuschungshandlungen (Abs. 1 Nr. 3) erforderlich. Das ist offenbar der Weg, den Exchange Investors im Auge hat.</p>
<p>Interessant ist jedoch auch die Frage, ob Schadensersatzansprüche gegen Schaeffler bestehen, wenn das Angebot aufgrund fehlender Kartellfreigabe am 7. März 2008 erlischt. <a title="§ 18 Bedingungen; Unzulässigkeit des Vorbehalts des Rücktritts und des Widerrufs" href="http://www.gesetze-im-internet.de/wp_g/__18.html" target="_blank">§ 18 WpÜG</a>, der sich mit Bedingungen für Erwerbsangebote beschäftigt, enthält keine Aussage dazu, welche Anstrengungen der Bieter unternehmen muss, um den Eintritt von Bedingungen herbei zu führen. Aus der Pflicht zur raschen Verfahrensdurchführung (<a title="§ 3 Allgemeine Grundsätze" href="http://www.gesetze-im-internet.de/wp_g/__3.html" target="_blank">§ 3 Abs. 4 WpÜG</a>) wird jedoch abgeleitet, dass der Bieter alles Erforderliche zu tun hat, damit ein behördliches Verfahren, auf dessen Ausgang sich eine Bedingung bezieht, zügig und ordnungsgemäß durchgeführt werden kann. Verhindert der Bieter treuwidrig den Eintritt einer solchen Bedingung, macht er sich schadensersatzpflichtig.</p>
<p>Grundlage ist der allgemeine zivilrechtliche Schadensersatz wegen Verletzung der Leistungstreuepflicht (<a title="§ 311 Rechtsgeschäftliche und rechtsgeschäftsähnliche Schuldverhältnisse" href="http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__311.html" target="_blank">§ 311 Abs. 2</a> i.V.m. §§ <a title="§ 241 Pflichten aus dem Schuldverhältnis" href="http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__241.html">241 Abs. 2</a>, <a title="§ 280 Schadensersatz wegen Pflichtverletzung" href="http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__280.html" target="_blank">280 Abs. 1</a> BGB), also der Pflicht, alles zur Erreichung des Vertragsziels Erforderliche zu tun. Bedarf ein Vertrag beispielsweise einer behördlichen Genehmigung, so sind nach diesen Grundsätzen beide Parteien verpflichtet, das ihrige zur Einholung der Genehmigung beizutragen. Sollte Schaeffler gar keinen formellen Freigabeantrag mehr stellen oder ihn so spät stellen, dass die Frist von 25 Werktagen für die Phase 1 Prüfung der Kommission (Art. 10 Abs. 1 der <a title="VERORDNUNG (EG) Nr. 139/2004 DES RATES " href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2004:024:0001:0022:DE:PDF" target="_blank">EG-Fusionskontrollverordnung</a>) erst nach dem 6. März 2008 abläuft, liegt eine Verletzung der Leistungstreuepflicht nahe. Als Schadensersatz könnten Aktionäre, die das Angebot angenommen haben, dann die Differenz zwischen dem Angebotspreis von EUR 75 und dem tatsächlichen Aktienkurs von Continental zum Klagezeitpunkt verlangen.</p>


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