Die EU-Kommission hat heute ein umfangreiches FAQ zur Wertpapierdienstleistungsrichtlinie (MiFID) veröffentlicht.
Anlass ist die Vorstellung der Entwürfe für die „Stufe 2“ Durchführungsmaßnahmen der MiFID. Die MiFID (Markets in Financial Instruments Directive) ist einer der Eckpfeiler des Aktionsplans für Finanzdienstleistungen der EU, mit dem ein Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen in Europa erreicht werden soll. Die „Stufe 1“ Richtlinie 2004/39/EG wurde im Jahr 2004 verabschiedet. Sie regelt allgemeine Prinzipien. Zu diesen Prinzipien gehören die Aufgabe des „Konzentrationsprinzips“ (Zwang zur Orderabwicklung über Börsen), die Erweiterung des „Europäischen Passes“ für Wertpapierdienstleistungen sowie die Verbesserung des Anlegerschutzes. Die „Stufe 2“ Maßnahmen sollen diese allgemeinen Prinzipien mit Leben füllen. Diese Rechtsetzungstechnik wird als „Lamfalussy“ Verfahren bezeichnet. Baron Lamfalussy war der Vorsitzende eines vom Rat eingesetzten Gremiums, das die Rechtsetzung in der EU schneller und flexibler machen sollte.
Das FAQ ist in zwei Teile untergliedert. Der erste allgemeine Teil beschäftigt sich mit MiFID und ihren Zielen, der zweite Teil behandelt die „Stufe 2“ Maßnahmen und ihr Verhältnis zur „Stufe 1“ Richtlinie. Das FAQ ist eine „authentische“ Einführung in die MiFID und als solche sehr lesenswert.