Deutsche Bank und Rolf Breuer persönlich haften gegenüber Kirch
Der XI. Zivilsenat des BGH hat heute entschieden (Urteil v. 24. Januar 2006 — XI ZR 384/03), dass die Deutsche Bank AG und ihr ehemaliger Vorstandsvorsitzender Rolf Breuer verpflichtet sind, Leo Kirch die Schäden zu ersetzen, die aus Äußerungen von Breuer über die Kreditwürdigkeit der Kirch-Gruppe entstanden sind (Quelle: BGH: Pressemitteilung Nr. 13/06 vom 24.1.2006). […]
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24. Januar 2006 