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	<title>Verschmelzungsbericht &#187; M&amp;A</title>
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	<description>Wirtschaftsrecht von Prof. Dr. Olaf Müller-Michaels</description>
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		<title>Kein zeitanteiliger Ausgleichsanspruch nach Squeeze out</title>
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		<pubDate>Fri, 22 Jul 2011 07:17:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Olaf Müller-Michaels</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Unter diesem Titel ist im Heft 29 des Betriebs-Berater vom 18. Juli 2011 ein Kommentar von mir zum jüngsten Wella-Urteil des BGH (Urt. v. 19.4.2011 — II ZR 237/09) erschienen. Der Bundesgerichtshof hat in diesem Urteil entschieden, dass ein Minderheitsaktionär keinen anteiligen Anspruch auf Zahlung des festen Ausgleichs für das Geschäftsjahr hat, in dem der [...]


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<li><a href='http://www.verschmelzungsbericht.de/2010/08/15/squeeze-out-abfindung-reloaded-2-0/' rel='bookmark' title='Squeeze-out Abfindung Reloaded 2.0'>Squeeze-out Abfindung Reloaded 2.0</a></li>
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			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.verschmelzungsbericht.de/wp-content/uploads/20110718_MM_BB_2011_1744.pdf"><img class="alignleft size-medium wp-image-637" title="Müller-Michaels, BB 2011, 1744 - Kein zeitanteiliger Ausgleichsanspruch nach Squeeze-out" src="http://www.verschmelzungsbericht.de/wp-content/uploads/20110718_MM_BB_2011_1744_PIC-212x300.jpg" alt="" width="212" height="300" /></a>Unter diesem Titel ist im Heft 29 des <a title="Betriebs-Berater" href="http://betriebs-berater.de/" target="_blank">Betriebs-Berater</a> vom 18. Juli 2011 ein Kommentar von mir zum jüngsten Wella-Urteil des BGH (<a title="BGH, Urt. v. 19.4.2011 - II ZR 237/09 - Wella" href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;sid=60a516158ccd5b88ac527c6bb07998ba&amp;nr=56432&amp;pos=1&amp;anz=3" target="_blank">Urt. v. 19.4.2011 — II ZR 237/09</a>) erschienen.</p>
<p>Der Bundesgerichtshof hat in diesem Urteil entschieden, dass ein Minderheitsaktionär keinen anteiligen Anspruch auf Zahlung des festen Ausgleichs für das Geschäftsjahr hat, in dem der Squeeze-out-Beschluss im Handelsregister eingetragen wird. Denn der Anspruch auf Ausgleichszahlung entsteht, so der BGH, nicht unterjährig, sondern erst mit dem Ende der nächsten ordentlichen Hauptversammlung. Etwaige Vermögensnachteile sind, so der BGH, mit der Squeeze-out-Abfindung abgegolten. Konkret konnte damit der klagende Wella-Aktionär für das Geschäftsjahr 1.7.2006 bis 30.6.2007 keine Ausgleichszahlung verlangen; der Squeeze out wurde am 12.11.2007 eingetragen, die ordentliche Hauptversammlung für das Geschäftsjahr fand aber erst am 23.1.2008 statt.</p>
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<pre></pre>


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</ol></p>]]></content:encoded>
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		<title>Unternehmenskauf Aktuell: Öffentliche Übernahmen</title>
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		<pubDate>Sun, 14 Nov 2010 12:15:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Olaf Müller-Michaels</dc:creator>
				<category><![CDATA[Kapitalmarktrecht]]></category>
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		<description><![CDATA[Anlässlich des Erscheinens der 7. Auflage des von Dr. Wolfgang Hölters herausgegebenen “Handbuch Unternehmenskauf” haben wir am 10. November 2010 in unserer Kanzlei einen Workshop “Unternehmenskauf Aktuell” veranstaltet. Ich habe dort einen Vortrag zu aktuellen Entwicklungen bei öffentlichen Übernahmen gehalten. Meine Präsentation können Sie durch Klick auf das Vorschaubild herunter laden. Themen des Vortrags waren [...]


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</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.verschmelzungsbericht.de/wp-content/uploads/20101110_Unternehmenskauf_aktuell­­_MM.pdf"><img class="alignleft size-medium wp-image-551" title="Unternehmenskauf Aktuell: Öffentliche Übernahmen" src="http://www.verschmelzungsbericht.de/wp-content/uploads/20101110_Unternehmenskauf_aktuell­­_MM-300x211.jpg" alt="" width="180" height="127" /></a>Anlässlich des Erscheinens der 7. Auflage des von Dr. Wolfgang Hölters herausgegebenen “<a title="Hölters (Hrsg.), Handbuch Unternehmenskauf" href="http://shop.otto-schmidt.de/epages/ovs.storefront/DE/Product/978-3-504-45556-9?CatNo=#CategoryNo" target="_blank">Handbuch Unternehmenskauf</a>” haben wir am 10. November 2010 in unserer Kanzlei einen Workshop “Unternehmenskauf Aktuell” veranstaltet. Ich habe dort einen Vortrag zu aktuellen Entwicklungen bei öffentlichen Übernahmen gehalten. Meine Präsentation können Sie durch Klick auf das Vorschaubild herunter laden. Themen des Vortrags waren die durch das <a title="Regierungsentwurf eines Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz" href="http://gesetzgebung.beck.de/sites/gesetzgebung.beck.de/files/br-drs584-10.pdf" target="_blank">Anlegerschutz– und Funktionsverbesserungsgesetz</a> geplanten Maßnahmen gegen das “Anschleichen” an Übernahmeopfer mit  <a title="Cash Settled Equity Swaps" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Equity_Swap#Cash-Settled_Equity_Swap" target="_blank">Cash Settled Equity Swaps</a>. Außerdem habe ich die Lücke im <a title="Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz" href="http://www.gesetze-im-internet.de/wp_g/index.html" target="_blank">WpÜG</a> erläutert, die sich ACS bei der Übernahme von Hochtief zunutze machen will, nämlich dass ein Bieter nur bei Überschreiten der 30% Schwelle den außenstehenden Aktionären ein Angebot machen muss, nicht aber wenn er weitere Schwellen, wie etwa 50% oder 75% überschreitet. Dagegen richtet sich ein <a title="Feindliche Übernahme möglichst verhindern" href="http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2010/32193116_kw45_de_feindliche_uebernahme/index.html" target="_blank">aktueller Gesetzentwurf der SPD-Fraktion, der am 11. November 2010 im Bundestag behandelt wurde</a>.</p>


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		<title>Rechtliche Rahmenbedingungen von Venture Capital Finanzierungen</title>
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		<pubDate>Wed, 08 Sep 2010 12:34:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Olaf Müller-Michaels</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Zu den rechtlichen Rahmenbedingungen von VC-Finanzierungen habe ich einen Artikel in der Sonderausgabe Cleantech 2010 des GoingPublic Magazins veröffentlicht. Der Artikel erklärt Begriffe wie Lock-up, Bad Leaver, Vorerwerbsrecht, Liquidationspräferenz, Verwässerungsschutz, Tag-along, Drag-along und Registration Rights. Klicken Sie auf das Vorschaubild, um den Beitrag herunter zu laden. Ähnliche Beiträge:Rechtliche Rahmenbedingungen von CSR Rahmenbedingungen für Cleantech Investments [...]


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</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.verschmelzungsbericht.de/wp-content/uploads/GP-SA-Cleantech-2010-94-95.pdf"><img class="alignleft size-medium wp-image-525" title="Von Bad Leaver bis Registration Right" src="http://www.verschmelzungsbericht.de/wp-content/uploads/GP-SA-Cleantech-2010-94-95-211x300.jpg" alt="" width="127" height="180" /></a>Zu den rechtlichen Rahmenbedingungen von VC-Finanzierungen habe ich einen Artikel in der Sonderausgabe Cleantech 2010 des GoingPublic Magazins veröffentlicht. Der Artikel erklärt Begriffe wie Lock-up, Bad Leaver, Vorerwerbsrecht, Liquidationspräferenz, Verwässerungsschutz, Tag-along, Drag-along und Registration Rights. Klicken Sie auf das Vorschaubild, um den Beitrag herunter zu laden.</p>


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		<title>EU Kommission untersucht steuerliches Sanierungsprivileg bei Unternehmenskäufen</title>
		<link>http://www.verschmelzungsbericht.de/2010/02/26/eu-kommission-untersucht-steuerliches-sanierungsprivileg-bei-unternehmenskaufen/</link>
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		<pubDate>Fri, 26 Feb 2010 16:39:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Olaf Müller-Michaels</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Achtung beim Kauf von Unternehmen in der Krise. Die EU Kommission hat mit Presseerklärung vom 24. Februar 2010 mitgeteilt, dass sie die deutsche Steuervergünstigung für den Erwerb von Beteiligungen an notleidenden Unternehmen näher unter die Lupe nimmt. Die Kommission sieht darin eine staatliche Beihilfe (Art. 107 AEUV) und hat Zweifel, ob die so genannte Sanierungsklausel [...]


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</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Achtung beim Kauf von Unternehmen in der Krise. Die EU Kommission hat mit <a title="IP/10/180: Staatliche Beihilfen: Kommission nimmt deutsche Sanierungsklausel unter die Lupe" href="http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/10/180&amp;format=HTML&amp;aged=0&amp;language=DE&amp;guiLanguage=en" target="_blank">Presseerklärung vom 24. Februar 2010</a> mitgeteilt, dass sie die deutsche Steuervergünstigung für den Erwerb von Beteiligungen an notleidenden Unternehmen näher unter die Lupe nimmt.</p>
<p>Die Kommission sieht darin eine staatliche Beihilfe (Art. 107 <a title="KONSOLIDIERTE FASSUNG DES VERTRAGS ÜBER DIE ARBEITSWEISE DER EUROPÄISCHEN UNION" href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2008:115:0047:0199:DE:PDF" target="_blank">AEUV</a>) und hat Zweifel, ob die so genannte Sanierungsklausel mit den <a title="LEITLINIEN DER GEMEINSCHAFT FÜR STAATLICHE BEIHILFEN ZUR RETTUNG UND UMSTRUKTURIERUNG VON UNTERNEHMEN IN SCHWIERIGKEITEN" href="http://www.ilb.de/rd/files/documents/KoSta_2008_Leitlinien.pdf?PHPSESSID=q2c5l233v1" target="_blank">EU-Leitlinien für Rettungs– und Umstrukturierungsbeihilfen</a> vereinbar ist. Die Sanierungsklausel (<a title="§ 8c Verlustabzug bei Körperschaften" href="http://www.gesetze-im-internet.de/kstg_1977/__8c.html" target="_blank">§ 8c Ia KStG</a>) gilt für die Besteuerung des Einkommens von Unternehmen, deren Beteiligungsstruktur sich wesentlich geändert hat. Die Klausel ermöglicht den Verlustvortrag, d. h. das steuerpflichtige Einkommen künftiger Steuerjahre kann durch die Anrechnung von Verlusten früherer Jahre gemindert werden. Nach den allgemeinen Vorschriften wird ein solcher Verlustvortrag durch eine wesentliche Änderung der Beteiligungsstruktur unmöglich. Die Sanierungsklausel sollte ursprünglich nur vorübergehend angewandt werden und  am 31. Dezember 2009 auslaufen. Ende 2009 wurde sie jedoch durch das von der schwarz-gelben Koalition beschlossene <a title="Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Wachstumsbeschleunigungsgesetz)" href="http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&amp;start=//*%5B@attr_id=%27bgbl109s3950.pdf%27%5D" target="_blank">Wachstumsbeschleunigungsgesetz</a> in eine dauerhafte Maßnahme umgewandelt.</p>
<p>Bei M&amp;A Transaktionen über notleidende Unternehmen sollte man das Risiko, dass das Sanierungsprivileg bei einer negativen Entscheidung der Kommission rückwirkend aufgehoben werden könnte, kennen und  bei der Verhandlung des Unternehmenskaufvertrags berücksichtigen.</p>


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</ol></p>]]></content:encoded>
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		<title>Verkauf der STRABAG Hochbausparte an Züblin war rechtmäßig</title>
		<link>http://www.verschmelzungsbericht.de/2009/01/21/verkauf-der-strabag-hochbausparte-an-zublin-war-rechtmasig/</link>
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		<pubDate>Wed, 21 Jan 2009 11:22:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Olaf Müller-Michaels</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Das OLG Köln hat mit Urteil vom 15. Januar 2009 (18 U 205/07, Pressemitteilung) den Verkauf der STRABAG-Hochbausparte an die Ed. Züblin AG für rechtmäßig erklärt. Die anders lautende Entscheidung der Vorinstanz wurde aufgehoben. Der Verkauf war ohne Hauptversammlungsbeschluss erfolgt. Die Ed. Züblin AG ist eine Schwestergesellschaft der STRABAG AG. Konzernmutter ist die österreichische STRABAG [...]


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<li><a href='http://www.verschmelzungsbericht.de/2006/01/09/bgh-reduziert-haftungsrisiken-fur-verkaufer-von-vorrats-gmbhs/' rel='bookmark' title='BGH reduziert Haftungsrisiken für Verkäufer von “Vorrats” GmbHs'>BGH reduziert Haftungsrisiken für Verkäufer von “Vorrats” GmbHs</a></li>
</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das OLG Köln hat mit Urteil vom 15. Januar 2009 (18 U 205/07, <a title="OLG Köln, PM vom 16.01.2009: Verkauf der STRABAG-Hochbausparte an die Ed. Züblin AG war nicht rechtswidrig" href="http://www.olg-koeln.nrw.de/presse/archiv/archiv_2009/003__01-16_strabag-hochbau.pdf" target="_blank">Pressemitteilung</a>) den Verkauf der STRABAG-Hochbausparte an die Ed. Züblin AG für rechtmäßig erklärt. Die anders lautende Entscheidung der Vorinstanz wurde aufgehoben. Der Verkauf war ohne Hauptversammlungsbeschluss erfolgt. Die Ed. Züblin AG ist eine Schwestergesellschaft der STRABAG AG. Konzernmutter ist die österreichische STRABAG SE, die Mitte 2008 ca. 88% der Aktien der STRABAG AG und die Mehrheit der Aktien und Stimmen an der Ed. Züblin AG hält. Zwischen der STRABAG SE und der STRABAG AG besteht kein Beherrschungsvertrag. Die Minderheitsaktionäre stützten ihre Klage im wesentlichen auf zwei Gesichtspunkte. Erstens, der Verkauf der Hochbausparte stelle eine unzulässige Satzungsunterschreitung, faktische Eingliederung der STRABAG AG in die STRABAG SE, faktische Verschmelzung der STRABAG AG mit der Züblin AG, aber jedenfalls einen sogenannten “Holzmüller” Fall dar, so dass ein Beschluss der Hauptversammlung erforderlich gewesen wäre. Zweitens habe die STRABAG SE der STRABAG AG durch die Umstrukturierungsmaßnahmen “qualifizierte Nachteile” zugefügt, die sich nicht mehr einzeln ausgleichen ließen. Das OLG wies beide Argumentationslinien zurück. Eine Satzungsunterschreitung liege nicht vor, da noch kleinere Anteile des Hoch– und Ingenieurbaus bei der STRABAG AG verblieben waren; einen “Holzmüller” Fall stelle der Verkauf der Hochbausparte auch nicht dar. Nachteile seien nicht substantiiiert dargelegt worden. Es sei nicht ordnungsgemäß festgestellt worden, dass der Kaufpreis unangemessen niedrig gewesen sei. Außerdem habe die Hochbausparte in den letzten Jahren überwiegend Verluste erwirtschaftet, so dass die Abgabe auch wirtschaftlich kein Nachteil sei.</p>
<p>Leider liegt die Entscheidung noch nicht im Volltext vor. Die PM spricht von einem “umfangreichen Urteil”. Das wundert mich nicht, sind doch einige der umstrittensten Fragen der Verhaltenspflichten im faktischen Konzern Gegenstand dieses Rechtsstreits. Einerseits die ungeschriebene Kompetenz der Hauptversammlung bei Umstrukturierungsmaßnahmen (“Holzmüller” / “<a title="BGH, Urt. v. 26.04.2004, II ZR 155/02 - Gelatine" href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;sid=106854023a1864d456fc833eb87a3b7e&amp;nr=29132&amp;pos=3&amp;anz=5" target="_blank">Gelatine</a>” Rechsprechung). Andererseits die mit “qualifizierten Nachteilen” angesprochene weiter lebendige Lehre vom “qualifiziert faktischen Konzern”. Im Ergebnis stärkt das OLG Köln auf beiden Feldern die Rechtsstellung des herrschenden Unternehmens und schwächt die Position der Minderheitsaktionäre.</p>


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</ol></p>]]></content:encoded>
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		<title>Klagerisiken für Private Equity Branche</title>
		<link>http://www.verschmelzungsbericht.de/2007/10/23/klagerisiken-fur-private-equity-branche/</link>
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		<pubDate>Tue, 23 Oct 2007 20:54:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Olaf Müller-Michaels</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesellschaftsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[M&A]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Versicherungsmakler Marsh hat eine Studie mit dem Titel "Private equity in the spotlight - Allegations and risks facing the industry" veröffentlicht. Die Ergebnisse beruhen auf einer Umfrage bei Private Equity Gesellschaften, Anwälten und Versicherungen aus dem Frühjahr. Wesentliches Ergebnis: Alle Beteiligten rechnen mit einem ansteigenden Klagerisiko für die Branche.


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</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Versicherungsmakler <a href="http://www.marsh.de" title="Marsh">Marsh</a> hat eine Studie mit dem Titel “<a href="http://www.marsh.de/resources/documents/070920_studie_marsh_private_equity_report_2007.pdf" title="Marsh: Private equity in the spotlight" target="_blank">Private equity in the spotlight — Allegations and risks facing the industry</a>” veröffentlicht. Die Ergebnisse beruhen auf einer Umfrage bei Private Equity Gesellschaften, Anwälten und Versicherungen aus dem Frühjahr. Wesentliches Ergebnis: Alle Beteiligten rechnen mit einem ansteigenden Klagerisiko für die Branche.</p>
<p>Hauptgründe sind nach Ansicht von Anwälten und Versicherungen exzessiver Leverage, Übernahmen börsennotierter Gesellschaften und Investments in Emerging Markets. Private Equity Gesellschaften selbst sehen dagegen die zunehmende Medienberichterstattung, Gewerkschaften und strengere Regulierung als Hauptrisiken. Interessant ist auch, dass es nur sehr wenige Klagen von Investoren gegen die Private Equity Gesellschaften gibt. Die Klagen spielen sich vielmehr fast ausschließlich auf der Ebene der Portfoliogesellschaften ab. Inhaltlich geht es häufig um Insolvenzfolgen, Interessenkonflikte der Private Equity Manager in ihrer Doppelfunktion als Organ in der Private Equity und der Portfolio Gesellschaft, Verletzung von Treuepflichten sowie den Vorwurf der “de facto” Geschäftsführung durch die PE-Gesellschaft. Die größte Klägergruppe sind Minderheitsgesellschafter der Portfolio Gesellschaft gefolgt in Europa von Insolvenzverwaltern und in den USA von Managern der Portfolio Gesellschaften. Verklagt werden in Europa meist sowohl die Geschäftsführer der Portfolio Gesellschaften als auch die PE-Gesellschaft.</p>
<p>Nicht ganz uneigennützig weist Marsh in der Studie auch auch die verschiedenen Versicherungsmöglichkeiten hin (D&amp;O Liability, Employment Practices Liability, Outside Directorship Liability, Professional Indemnity, PE Management Liability). Die Materie ist jedoch sehr komplex. Oft besteht das Risiko, in die Lücke zwischen zwei Versicherungsarten zu fallen. Ein genauer Blick in die Versicherungsbedingungen lohnt also.</p>


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</ol></p>]]></content:encoded>
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		<title>Persönliche Haftung von Vorständen und Aufsichtsräten</title>
		<link>http://www.verschmelzungsbericht.de/2007/07/04/personliche-haftung-von-vorstanden-und-aufsichtsraten/</link>
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		<pubDate>Wed, 04 Jul 2007 11:55:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Olaf Müller-Michaels</dc:creator>
				<category><![CDATA[Corporate Governance]]></category>
		<category><![CDATA[Gesellschaftsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Kapitalmarktrecht]]></category>
		<category><![CDATA[M&A]]></category>

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		<description><![CDATA[Heute habe ich auf dem Stocks &#38; Standards Workshop der Deutschen Börse einen Vortrag zum Thema “Persönliche Haftung von Vorständen und Aufsichtsräten” gehalten. Er kann durch Klick auf das Bild links herunter geladen werden. Technorati Tags: aufsichtsrat, börse, vorstand Ähnliche Beiträge:Rechtliche Rahmenbedingungen von CSR Haftung des Aufsichtsrats Aktuelle Entwicklungen im Kapitalmarktrecht


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</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.verschmelzungsbericht.de/wp-content/uploads/2007/07/pre-mueller-michaels-ss-04072007.pdf" onclick="window.open('http://www.verschmelzungsbericht.de/wp-content/uploads/2007/07/pre-mueller-michaels-ss-04072007.pdf','popup','width=842,height=595,scrollbars=no,resizable=yes,toolbar=no,directories=no,location=no,menubar=no,status=yes,left=0,top=0');return false"><img src="http://www.verschmelzungsbericht.de/wp-content/uploads/2007/07/pre-mueller-michaels-ss-04072007-tm.jpg" alt="Müller-Michaels, Persönliche Haftung von Vorständen und Aufsichtsräten" title="Müller-Michaels, Persönliche Haftung von Vorständen und Aufsichtsräten" align="left" border="1" height="100" hspace="10" vspace="10" width="141" /></a><br />
Heute habe ich auf dem <a href="http://deutsche-boerse.com/dbag/dispatch/de/listcontent/gdb_navigation/listing/70_Events/20_Event_Archive/Content_Files/20_event_reports/db_events_ssws_040707.htm" title="Aktuelles aus Brüssel und Berlin: Neue Regularien im Blick" target="_blank">Stocks &amp; Standards Workshop der Deutschen Börse</a> einen Vortrag zum Thema “Persönliche Haftung von Vorständen und Aufsichtsräten” gehalten. Er kann durch Klick auf das Bild links herunter geladen werden.</p>
<p><!-- technorati tags start --></p>
<p style="text-align: right; font-size: 10px">Technorati Tags: <a href="http://www.technorati.com/tag/aufsichtsrat" rel="tag">aufsichtsrat</a>, <a href="http://www.technorati.com/tag/börse" rel="tag">börse</a>, <a href="http://www.technorati.com/tag/vorstand" rel="tag">vorstand</a></p>
<p><!-- technorati tags end --></p>


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</ol></p>]]></content:encoded>
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		<title>REIT-Gesetz: Status</title>
		<link>http://www.verschmelzungsbericht.de/2007/01/18/reit-gesetz-status/</link>
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		<pubDate>Thu, 18 Jan 2007 14:13:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Olaf Müller-Michaels</dc:creator>
				<category><![CDATA[Kapitalmarktrecht]]></category>
		<category><![CDATA[M&A]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Bundesregierung hat heute ihre <a href="http://dip.bundestag.de/btd/16/040/1604036.pdf">Gegenäußerung</a> zur <a href="http://www.bundesrat.de/cln_050/nn_8336/SharedDocs/Drucksachen/2006/0701-800/779-06_28B_29,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/779-06(B).pdf">Stellungnahme des Bundesrats</a> zum <a href="http://dip.bundestag.de/btd/16/040/1604026.pdf">REIT-Gesetz</a> veröffentlicht. Die Bundesregierung befindet sich in einer Zwickmühle. Auf der einen Seite ist in der großen Koalition ein REIT-Gesetz mit Wohnimmobilien nicht machbar (siehe meinen <a href="http://www.verschmelzungsbericht.de/2006/11/03/reit-gesetz/">Beitrag vom 3. November 2006</a>). Auf der anderen Seite ist das Gesetz ein Zustimmungsgesetz. Das heißt, ohne Zustimmung des Bundesrats kann es überhaupt nicht in Kraft treten. Es bleibt spannend.


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</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Bundesregierung hat heute ihre <a href="http://dip.bundestag.de/btd/16/040/1604036.pdf" title="Gegenäußerung der Bundesregierung">Gegenäußerung</a> zur <a href="http://www.bundesrat.de/cln_050/nn_8336/SharedDocs/Drucksachen/2006/0701-800/779-06_28B_29,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/779-06(B).pdf" title="Stellungnahme des Bundesrats zum Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen">Stellungnahme des Bundesrats</a> zum <a href="http://dip.bundestag.de/btd/16/040/1604026.pdf" title="Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen">REIT-Gesetz</a> (siehe zum Inhalt des Regierungsentwurfs auch die <a href="http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_010/02.html" title="Regierung will Immobilien-Aktiengesellschaften zulassen">Pressemitteilung des Bundestags vom 17. Januar 2007</a>) veröffentlicht. Der Bundesrat hatte erhebliche Mindereinnahmen für die Kommunen bei der Gewerbesteuer befürchtet und eine Kompensation verlangt. Außerdem hatte der Bundesrat gefordert, auch vermietete Wohnimmobilien, die vor dem 1. Januar 2007 erbaut wurden, für REITs zu öffnen.</p>
<p>Die Bundesregierung sieht dagegen lediglich Gewerbesteuerausfälle in Höhe von insgesamt 5 Millionen Euro zwischen 2007 und 2011. Eine Kompensation dieses geringen Betrags lehnt die Bundesregierung ab. Auch die Einbeziehung von Wohnimmobilien weist die Bundesregierung zurück. Mit der Ausklammerung solle ein Signal zum Schutz der Mieter und der Stadtentwicklung gesetzt werden. Die Regierung weist darauf hin, dass Wohnimmobilien nur rund ein Fünftel (4 — 11 Milliarden Euro) des potenziellen Marktvolumens der REITs (30 — 60 Milliarden Euro bis 2010) ausmachten. Im übrigen sei mit der Verabschiedung des Gesetzes ohne Bestandsimmobilien noch nicht “für alle Zeiten das letzte Wort” gesprochen. Entscheidend sei, dass REITs jetzt schnell eingeführt werden könnten (siehe auch die heutige <a href="http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_012/04.html" title="Regierung: Gewerbesteuer-Mindereinnahmen durch Reits nur 5 Millionen Euro">Presseerklärung des Bundestags</a>).</p>
<p>Die Bundesregierung befindet sich in einer Zwickmühle. Auf der einen Seite ist in der großen Koalition ein REIT-Gesetz mit Wohnimmobilien nicht machbar (siehe meinen <a href="http://www.verschmelzungsbericht.de/2006/11/03/reit-gesetz/" title="REIT-Gesetz">Beitrag vom 3. November 2006</a>). Auf der anderen Seite ist das Gesetz ein Zustimmungsgesetz. Das heißt, ohne Zustimmung des Bundesrats kann es überhaupt nicht in Kraft treten. Heute debattiert erst einmal der Bundestag. Es bleibt spannend.<br />
<!-- technorati tags start -->
<p style="text-align:right;font-size:10px;">Technorati Tags: <a href="http://www.technorati.com/tag/kapitalmarktrecht" rel="tag">kapitalmarktrecht</a>, <a href="http://www.technorati.com/tag/reits" rel="tag">reits</a></p>
<p><!-- technorati tags end --></p>


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</ol></p>]]></content:encoded>
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		<title>Squeeze-out: Aus für Wertpapierleihe</title>
		<link>http://www.verschmelzungsbericht.de/2007/01/16/squeeze-out-aus-fur-wertpapierleihe/</link>
		<comments>http://www.verschmelzungsbericht.de/2007/01/16/squeeze-out-aus-fur-wertpapierleihe/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 16 Jan 2007 20:52:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Olaf Müller-Michaels</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesellschaftsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[M&A]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.verschmelzungsbericht.de/2007/01/16/squeeze-out-aus-fur-wertpapierleihe/</guid>
		<description><![CDATA[Das OLG München hat mit seinem Lindner-Urteil vom <a href="http://www.verschmelzungsbericht/wp-content/uploads/2007/01/OLG_Muenchen_23_U_2306-06_23112006.txt">23. November 2006 (23 U 2306/06)</a> eine weitreichende Entscheidung zum Zwangsausschluss von Aktionären (<a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Squeeze-out">Squeeze-out</a>) gefällt. Eine typische Wertpapierleihe mit Treuhandcharakter hält das OLG München für einen Rechtsmissbrauch bzw. eine Gesetzesumgehung. Denn der wesentliche wirtschaftliche Wert der Aktien verbleibe, so das OLG München, beim Darlehensgeber. In einem solchen Fall könne sich der Darlehensnehmer (Hauptaktionär) nicht auf seine formale Eigentümerstellung berufen. Es spreche sogar einiges dafür, dass der für den Squeeze-out erforderliche Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung von 95% mit Hilfe eines Wertpapierdarlehens - unabhängig von der näheren Ausgestaltung - stets als rechtsmissbräuchlich anzusehen sei.


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</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.verschmelzungsbericht.de/wp-content/uploads/2007/02/bz-07022007-s2.pdf" onclick="window.open('http://www.verschmelzungsbericht.de/wp-content/uploads/2007/02/bz-07022007-s2.pdf','popup','width=595,height=842,scrollbars=no,resizable=yes,toolbar=no,directories=no,location=no,menubar=no,status=yes,left=0,top=0');return false"><img src="http://www.verschmelzungsbericht.de/wp-content/uploads/2007/02/bz-07022007-s2-tm.jpg" height="100" width="70" border="1" align="left" hspace="10" vspace="10" alt="Wertpapierleihe zum Erreichen des Squeeze-out hat ausgespielt: Interview mit Olaf Müller-Michaels" title="Wertpapierleihe zum Erreichen des Squeeze-out hat ausgespielt: Interview mit Olaf Müller-Michaels" /></a><br />
<em>Nachtrag: Der Artikel ist in Form eines Interviews in der Börsen-Zeitung vom 7. Februar 2007 veröffentlicht worden und kann durch Klick auf das Bild links herunter geladen werden.<br />
</em><br />
Das OLG München hat mit seinem Lindner-Urteil vom <a href="http://www.verschmelzungsbericht.de/wp-content/uploads/2007/01/OLG_Muenchen_23_U_2306-06_23112006.pdf" title="OLG München, Urteil v. 23.11.2006 - 23 U 2306/06">23. November 2006 (23 U 2306/06)</a> eine weitreichende Entscheidung zum Zwangsausschluss von Aktionären (<a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Squeeze-out" title="Wikipedia: Squeeze-out">Squeeze-out</a>) gefällt. Einen Squeeze-out kann nur betreiben, wem mindestens 95% des Grundkapitals gehören (<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/aktg/__327a.html" title="§ 327a AktG Übertragung von Aktien gegen Barabfindung">§ 327a Abs. 1 AktG</a>). Bisher ist man überwiegend davon ausgegangen, dass es unerheblich ist, wie der Hauptaktionär an die 95% gekommen ist. Ein nicht unübliches Modell war, sich die zur Überschreitung der 95%-Schwelle erforderlichen Aktien über eine so genannte <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Wertpapierleihe" title="Wikipedia: Wertpapierleihe">Wertpapierleihe</a> zu beschaffen. Bei der Wertpapierleihe überträgt der Verleiher dem Entleiher gegen Entgelt Aktien für eine bestimmte Zeit; nach Ablauf dieser Zeit übereignet der Entleiher dem Verleiher die gleiche Anzahl an Aktien wieder zurück. Juristisch korrekt spricht man bei dieser Konstruktion von einem Wertpapierdarlehen. Im Fall des OLG München war in den Wertpapierdarlehensverträgen weiter wie üblich vereinbart, dass während der “Leihe” ausgeschüttete Dividenden oder Bezugsrechte dem Darlehensgeber zustehen sollen. Außerdem war nach den Abreden zwischen den Beteiligten klar, dass der Entleiher mit den Aktien keinen eigenen wirtschaftlichen Gewinn (durch Weiterveräußerung) erzielen wollte. Dieses Modell hält das OLG München für einen Rechtsmissbrauch bzw. eine Gesetzesumgehung. Denn der wesentliche wirtschaftliche Wert der Aktien verbleibe, so das OLG München, beim Darlehensgeber. In einem solchen Fall könne sich der Darlehensnehmer (Hauptaktionär) nicht auf seine formale Eigentümerstellung berufen. Es spreche sogar einiges dafür, dass der für den Squeeze-out erforderliche Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung von 95% mit Hilfe eines Wertpapierdarlehens — unabhängig von der näheren Ausgestaltung — stets als rechtsmissbräuchlich anzusehen sei.</p>
<p><!-- technorati tags start -->
<p style="text-align:right;font-size:10px;">Technorati Tags: <a href="http://www.technorati.com/tag/gesellschaftsrecht" rel="tag">gesellschaftsrecht</a>, <a href="http://www.technorati.com/tag/m&#038;a" rel="tag">m&amp;a</a>, <a href="http://www.technorati.com/tag/squeeze-out" rel="tag">squeeze-out</a></p>
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Und das OLG München setzt noch eins oben darauf. Der mit Hilfe der Wertpapierleihe zu Stande gekommene Hauptversammlungsbeschluss ist nicht nur anfechtbar, sondern sogar nichtig. Denn der so gefasste Beschluss verletze Vorschriften, die im öffentlichen Interesse gegeben sind (<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/aktg/__241.html">§ 241 Nr. 3 AktG</a>). Damit unterliegt eine Klage gegen einen solchen Hauptversammlungsbeschluss weder der Monatsfrist des <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/aktg/__246.html">§ 246 Abs. 1 AktG</a> noch die Beschränkungen hinsichtlich der Anfechtungsbefugnis (<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/aktg/__245.html">§ 245 AktG</a>). Und das OLG München geht weiter auf Nummer sicher und entscheidet in einem so genannten <em>obiter dictum</em> auch gleich noch über einen weiteren in der rechtswissenschaftlichen Literatur bestehenden Meinungsstreit. Dabei geht es um die Frage, ob die durch das UMAG zum 1. November 2005 eingeführte Voraussetzung, dass Anfechtungsklage nur erheben darf, wer schon vor der Bekanntmachung der Tagesordnung zu der fraglichen Hauptversammlung Aktionär gewesen ist (<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/aktg/__245.html">§ 245 Nr. 1 AktG</a>), auch für Altfälle gilt. Dies lehnt das OLG München ab. Wenn der Gesetzgeber eine Rückwirkung gewollt hätte, hätte er das ausdrücklich regeln müssen. Also selbst, wenn der Hauptversammlungsbeschluss nicht nichtig, sondern nur anfechtbar ist, gilt das Argument der Beklagten Lindner Holding KGaA nicht, dass den meisten Klägern die Anfechtungsbefugnis fehle, da sie ihre Anteile erst kurz vor der Hauptversammlung erworben hätten.</p>
<p>Diese Ausführungen sind wohl für den BGH gedacht, denn das OLG München hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage die Revision zugelassen. Die Lindner KGaA hat wie erwartet von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Es wird spannend, wie der BGH entscheidet. Ich vermute, dass er der Auffassung des OLG München folgen wird. Auf jeden Fall kann man das Wertpapierleihmodell für den Squeeze-out erst einmal einmotten. Und das gilt wohl nicht nur für den Squeeze-out, sondern auch für andere Strukturmaßnahmen der Hauptversammlung wie etwa Umwandlungen, Eingliederungen oder den Abschluss von Unternehmensverträgen.</p>


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		<title>nexxt: Initiative zur Sicherung der Unternehmensnachfolge</title>
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		<pubDate>Mon, 18 Sep 2006 19:31:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Olaf Müller-Michaels</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Das Bundeswirtschaftsministerium, die KfW Mittelstandsbank und weitere Partner haben das Webangebot “nexxt” gestartet. nexxt soll als Dachmarke für Existenzgründung und Unternehmensnachfolge dienen. Wesentlicher Bestandteil von nexxt.org ist eine Unternehmensbörse (nexxt-change), über die sich abgabebereite und übernahmewillige Unternehmer finden können. Daneben gibt es eine Beraterbörse, in der Unternehmer passende Berater aller Bereiche recherchieren können. Entdeckt habe [...]


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			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundeswirtschaftsministerium, die KfW Mittelstandsbank und weitere Partner haben das Webangebot “<a href="http://www.nexxt.org/" title="Initiative - nexxt: Sicherung der Unternehmensnachfolge">nexxt</a>” gestartet. nexxt soll als Dachmarke für Existenzgründung und Unternehmensnachfolge dienen. Wesentlicher Bestandteil von nexxt.org ist eine Unternehmensbörse (<a href="https://www.nexxt-change.org/" title="nexxt-change: Die bundesweite Nachfolgebörse">nexxt-change</a>), über die sich abgabebereite und übernahmewillige Unternehmer finden können. Daneben gibt es eine Beraterbörse, in der Unternehmer passende Berater aller Bereiche recherchieren können. Entdeckt habe ich die Seite aufgrund eines Artikels in den Südseiten (Zeitschrift der Bayerischen Börse München), Heft 3/06. Der Name ist zwar nicht besonders originell, die Webseite ist aber einen Besuch wert. Ein erster Test der Unternehmensbörse zeigt bereits eine stattliche Anzahl an Treffern. Eine echte Börse ist das Angebot allerdings nicht. Die Preise fehlen. Eher kann man von einer Inseratdatenbank sprechen.</p>
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