Klare Satzungsregelungen zu Anforderungen an Umwandlungen empfehlenswert

Eine aktuelle Entscheidung des Brandenburgischen OLG (Beschluss v. 18.5.2022 – 7 AktG 1/22) beweist erneut den Wert klarer und vorausschauender Satzungsregelungen. So hätten die Parteien einen aufwändigen Rechtsstreit dadurch verhindern oder zumindest entschärfen können, dass sie die Voraussetzungen und Rechtsfolgen für Maßnahmen nach dem Umwandlungsgesetz in die Satzung aufgenommen hätten. Die Entscheidung des OLG zeigt davon unabhängig noch einmal, dass eine Anfechtungsklage selbst dann keinen Erfolg hat, wenn die vom Mehrheitsgesellschafter angebotene Abfindung klar den gesetzlichen Regeln widerspricht. Hier wurde nicht nur eine zu niedrige, sondern gar keine Barabfindung angeboten. Trotzdem bleibt es dabei: Wenn’s ums Geld geht: Spruchverfahren! Meinen vollständigen BB-Kommentar finden Sie hier.