Das ist der Titel meiner Anmerkung im BB 2021, 754 zur Entscheidung des OLG Düsseldorf im Spruchverfahren der ausgeschlossenen Aktionäre der Degussa AG (Beschluss vom 5.9.2019 – I-26 W 8/17 [AktE]).
Insgesamt lässt das OLG Düsseldorf die Prüfungs- und Rechtsberatungspraxis mit einer Vielzahl an teils geeigneten und teils ungeeigneten Kriterien zurück, nach denen entschieden werden soll, ob der unternehmenseigene Beta-Faktor verwendet werden kann. Dies macht die Bestimmung des Risikofaktors über den internen Beta-Faktor für außenstehende Aktionäre in Spruchverfahren noch einfacher angreifbar. So mag der unternehmenseigene, originäre Beta-Faktor zwar methodisch vorzugswürdig sein, ist für die Praxis aber regelmäßig zu unsicher.