OLG München erhöht Garantiedividende bei MAN drastisch

Das OLG München hat mit Beschluss vom 26.6.2018 – 31 Wx 382/15 im Spruchverfahren der Minderheitsaktionäre gegen die Höhe von Abfindung und Ausgleichszahlung im Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen VW und MAN die Berechnungsmethode von VW zur Bestimmung der Ausgleichszahlung (Garantiedividende) verworfen. Der Zinssatz, zu dem der Abfindungsbetrag zu verrenten sei, sei, so das OLG München, grundsätzlich aus dem risikolosen Basiszinssatz zuzüglich der hälftigen Marktrisikoprämie zu berechnen und nicht anhand der Renditedifferenz (Spread) einer Unternehmensanleihe einer 100%-Tochtergesellschaft der VW AG zu einer laufzeitgleichen Bundesanleihe. Diese sei schon deswegen nicht zur Beurteilung der Risikolage der Aktionäre geeignet gewesen, da die Information über die Manipulation der Abgaswerte im Volkswagen- Konzern bereits erfolgt, aber noch nicht bekannt gewesen sei. Als Konsequenz hat es die jährliche Garantiedividende der MAN Minderheitsaktionäre von 3,30 Euro auf 5,50 Euro (brutto) um 60 % angehoben. Dadurch erhält die Ausgleichszahlung teilweise den Charakter eines Schadensersatzes zugunsten der Minderheitsaktionäre wegen des Abgasskandals. Das ist schwer nachvollziehbar. Wenig überraschend hat der Vorstand der Volkswagen Truck & Bus AG daraufhin am 21.8.2018 beschlossen, den BGAV mit der MAN SE gem. § 304 Abs. 4 AktG zum 1.1.2019 zu kündigen. Damit fällt die Garantiedividende ab dem Geschäftsjahr 2019 komplett weg. Eine ausführlichere Besprechung der Entscheidung finden Sie in meinem BB-Kommentar, den Sie durch Klicken auf das Vorschaubild herunter laden können.

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