Das ist der Titel meines Kommentars zum Eurohypo-Urteil des BGH (Urteil v. 28.05.2013 – II ZR 67/12), der im aktuellen Heft des Betriebs-Berater erschienen ist. Die Entscheidung hat große Bedeutung für die Praxis. Die Folgen einer vertraglichen Konzernierung für die Genussrechtsinhaber der abhängigen Gesellschaft waren bisher stark umstritten. Der BGH hat nunmehr mit einer einfachen und investorenfreundlichen Lösung Klarheit geschaffen. Emittenten von bestehenden Genussrechten werden sich im Normalfall damit abfinden müssen, dass sich die Genussrechte im Fall einer vertraglichen Konzernierung wirtschaftlich in festverzinsliche Anleihen umwandeln. Sie können den vollständigen Beitrag durch Klicken auf das Vorschaubild herunter laden.