Unter diesem Titel habe ich einen weiteren Artikel zum IKB-Urteil des BGH veröffentlicht und zwar im Sonderheft „Kapitalmarktrecht 2012“ des Going Public Magazins.
Börsennotierte Unternehmen stehen häufig vor der Frage, welche Informationen sie außerhalb der regelmäßigen Finanzberichterstattung wann und wie veröffentlichen. Gerade in Marktphasen mit hoher Nervosität besteht die Versuchung, beruhigend auf den Markt einzuwirken. Für die Information des Kapitalmarkts gibt es aber enge rechtliche Vorgaben und Grenzen. Die Stichworte sind Ad-hoc- Mitteilungen, Offenlegung von Insiderinformationen, Kursrelevanz, Marktmanipulation und Informationsdelikthaftung. Nachdem die erste Welle der Rechtsprechung zu diesem Thema nach dem Ende des Neuen Marktes zu den Skandalen bei Comroad und Infomatec rollte, lag der Auslöser der zweiten Welle in der Finanzkrise, wobei sich die Gerichte zurzeit insbesondere mit den Folgen des Kurssturzes der IKB im Jahr 2007 beschäftigen.
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