Vorsicht bei Roadshows

ist der Titel eines Arti­kels, den ich für das aktu­elle Going­Pu­blic Maga­zin geschrie­ben habe. Dabei geht es um die recht­li­chen Gren­zen für Wer­be­maß­nah­men im Vor­feld von IPOs. Schwer­punkt sind die Rege­lun­gen in § 15 WpPG mit dem Kon­sis­tenz­ge­bot und dem Aus­schluss einer “Selec­tive Dis­clo­sure” von Infor­ma­tio­nen. Das bedeu­tet, dass Infor­ma­tio­nen, die der Vor­stand auf Road­shows oder Ana­lys­ten­kon­fe­ren­zen aus­ge­wähl­ten Inves­to­ren mit­teilt, mit dem Pro­spekt überein­stim­men und, falls bis­her nicht gesche­hen, in den Pro­spekt auf­ge­nom­men wer­den müs­sen. Sie kön­nen den kom­plet­ten Arti­kel durch Klick auf das Bild her­un­ter laden.

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