Vorsicht bei Roadshows
ist der Titel eines Artikels, den ich für das aktuelle GoingPublic Magazin geschrieben habe. Dabei geht es um die rechtlichen Grenzen für Werbemaßnahmen im Vorfeld von IPOs. Schwerpunkt sind die Regelungen in § 15 WpPG mit dem Konsistenzgebot und dem Ausschluss einer “Selective Disclosure” von Informationen. Das bedeutet, dass Informationen, die der Vorstand auf Roadshows oder Analystenkonferenzen ausgewählten Investoren mitteilt, mit dem Prospekt übereinstimmen und, falls bisher nicht geschehen, in den Prospekt aufgenommen werden müssen. Sie können den kompletten Artikel durch Klick auf das Bild herunter laden.
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30. April 2010 







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