Koalition plant Verkleinerung der Aufsichtsräte
Nach einem Bericht des Handelsblatts vom 12. Oktober 2009 plant die neue Bundesregierung erhebliche Änderungen bei der Corporate Governance von Aktiengesellschaften. Das Handelsblatt beruft sich auf ein weitgehend abgestimmtes Arbeitspapier der Arbeitsgruppe Wirtschaft für den Koalitionsvertrag. Ziel sei die Professionalisierung der Arbeit im Aufsichtsrat. Dazu soll die Höchstzahl der Mitglieder von derzeit 20 herabgesetzt werden. Außerdem soll die zulässige Zahl der Aufsichtsratsmandate reduziert werden. Nach § 100 Abs. 2 Nr. 1 AktG kann eine Person nicht zum Aufsichtsrat berufen werden, wenn sie bereits Mitglied in zehn anderen Aufsichtsräten ist. Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt in seiner neuesten Fassung für Aufsichtsratsmitglieder, die gleichzeitig Vorstand einer börsennotierten AG sind, eine Höchstzahl von drei Mandaten (Ziffer 5.4.5 Satz 2). Offenbar soll ferner das Privileg, welches unternehmensexternen Gewerkschaftsmitgliedern mindestens zwei Sitze im Aufsichtsrat sichert (§ 7 Abs. 2 MitbestG), abgeschafft werden. Beim heiss diskutierten Thema der Vorstandsvergütung wollen Union und FDP die Rechte der Hauptversammlung stärken; sie soll künftig über die Eckpunkte entscheiden. Der Koalitionsvertrag verspricht auch aus unternehmensrechtlicher Sicht, eine interessante Lektüre zu werden.
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13. Oktober 2009 







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