Regierungsentwurf des ARUG verabschiedet: Internet-HV und Mindestschwelle von 100 Aktien für Anfechtungsklagen
Am 5. November 2008 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrichtlinie (ARUG) beschlossen. In einer Pressemitteilung des BMJ vom gleichen Tag werden die wesentlichen Inhalte und Ziele des Gesetzentwurfs ausführlich dargestellt. Im Kern geht es darum, die Aktionärspräsenz bei Hauptversammlungen zu erhöhen und mißbräuchliche Anfechtungsklagen sogenannter räuberischer Aktionäre weiter zu erschweren. Konkret wird es endlich möglich, per Internet an Hauptversammlungen teilzunehmen und seine Stimme abzugeben. Außerdem wird eine Mindestschwelle von 100 Aktien (bei einem Nominalwert oder rechnerischen Betrag des Grundkapitals von EUR 1 pro Aktie) für Anfechtungsklagen eingeführt. Das ist nichts halbes und nichts ganzes. Entweder hätte man eine wirklich spürbare Mindestschwelle wählen oder auf dieses rechtspolitisch sehr umstrittene Mittel völlig verzichten sollen.
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17. November 2008 







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