Squeeze-out Beschluss bei HypoVereinsbank kann eingetragen werden

Das LG München I hat am 24. April 2008 entschieden, dass der Squeeze-out Beschluss der Hauptversammlung der HypoVereinsbank AG vom 26./27. Juni 2007 in das Handelsregister eingetragen werden kann (siehe Pressemitteilung des Gerichts vom 24.4.2008). Die Entscheidung erging im sogenannten Freigabeverfahren (§§ 327e Abs. 2, 319 Abs. 6 AktG). Ähnlich wie bei einstweiligen Verfügungen findet nur eine summarische Prüfung statt. Das LG München I hielt die Anfechtungsklagen der insgesamt 125 Aktionäre für offensichtlich unbegründet. Der Entscheidungstext liegt bisher nicht vor. Nach der Pressemitteilung soll der Beschluss fast 200 Seiten umfassen und eine Vielzahl von Rügen behandeln. Der Fantasie waren dabei offebar keine Grenzen gesetzt. So wurde etwa geltend gemacht, vor und während der Hauptversammlung seien die erforderlichen Unterlagen nicht ausgelegt worden, der die Hauptversammlung protokollierende Notar sei falsch – nämlich in der zweiten Reihe auf dem Podium – platziert gewesen und habe von dort aus nicht alles mitbekommen. Ich bin gespannt, ob nicht auf erfolgversprechendere Rügen dabei waren.

Der Beschluss kann noch mit der sofortigen Beschwerde zum OLG München angegriffen werden.

Ähnliche Beiträge:

Twitter Digg Delicious Stumbleupon Technorati Facebook Email

Trackbacks/Pingbacks

  1. Squeeze-out Beschluss bei HVB wirksam | Verschmelzungsbericht - 29. August 2008

    […] bestä­tigt das Gericht seine Frei­ga­be­ent­schei­dung vom 24. April 2008 (siehe hierzu: Squeeze-out Beschluss bei Hypo­Ver­eins­bank kann ein­ge­tra­gen wer­den). Die Urteils­gründe lie­gen noch nicht vor. Laut der Pres­se­mit­tei­lung soll das Urteil 243 Seiten […]

Hinterlasse einen Kommentar