REIT-Gesetz: Status

Die Bundesregierung hat heute ihre Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrats zum REIT-Gesetz (siehe zum Inhalt des Regierungsentwurfs auch die Pressemitteilung des Bundestags vom 17. Januar 2007) veröffentlicht. Der Bundesrat hatte erhebliche Mindereinnahmen für die Kommunen bei der Gewerbesteuer befürchtet und eine Kompensation verlangt. Außerdem hatte der Bundesrat gefordert, auch vermietete Wohnimmobilien, die vor dem 1. Januar 2007 erbaut wurden, für REITs zu öffnen.

Die Bundesregierung sieht dagegen lediglich Gewerbesteuerausfälle in Höhe von insgesamt 5 Millionen Euro zwischen 2007 und 2011. Eine Kompensation dieses geringen Betrags lehnt die Bundesregierung ab. Auch die Einbeziehung von Wohnimmobilien weist die Bundesregierung zurück. Mit der Ausklammerung solle ein Signal zum Schutz der Mieter und der Stadtentwicklung gesetzt werden. Die Regierung weist darauf hin, dass Wohnimmobilien nur rund ein Fünftel (4 - 11 Milliarden Euro) des potenziellen Marktvolumens der REITs (30 - 60 Milliarden Euro bis 2010) ausmachten. Im übrigen sei mit der Verabschiedung des Gesetzes ohne Bestandsimmobilien noch nicht "für alle Zeiten das letzte Wort" gesprochen. Entscheidend sei, dass REITs jetzt schnell eingeführt werden könnten (siehe auch die heutige Presseerklärung des Bundestags).

Die Bundesregierung befindet sich in einer Zwickmühle. Auf der einen Seite ist in der großen Koalition ein REIT-Gesetz mit Wohnimmobilien nicht machbar (siehe meinen Beitrag vom 3. November 2006). Auf der anderen Seite ist das Gesetz ein Zustimmungsgesetz. Das heißt, ohne Zustimmung des Bundesrats kann es überhaupt nicht in Kraft treten. Heute debattiert erst einmal der Bundestag. Es bleibt spannend.

Technorati Tags: ,

Ähnliche Beiträge:

Twitter Digg Delicious Stumbleupon Technorati Facebook Email

Bisher keine Kommentare...sei der Erste!

Hinterlasse einen Kommentar