MiFID Umsetzungsgesetz
Seit gestern ist auf der Webseite des Bundestags der Regierungsentwurf des Finanzmarkt-Richtlinie-Umsetzungsgesetz verfügbar. Der Pressedienst des Bundestags hat dazu auch eine Pressemitteilung heraus gegeben.
Das Gesetz soll in Übereinstimmung mit dem Koalitionsvertrag eine "Eins zu Eins-Umsetzung" der EU-Finanzmarktrichtlinie (Markets in Financial Instruments Directive - MiFID) erreichen (siehe hierzu meinen Beitrag vom 6. Februar 2006). Dazu werden Vorschriften des Werpapierhandels-, des Börsen- sowie des Kreditwesengesetzes geändert. Im Kern betreffen die Änderungen die außerbörslichen Handelsplattformen (Multilateral Trading Facilities - MTF). Ihnen werden umfangreiche Transparenzpflichten auferlegt. Damit soll der Wettbewerb dieser Plattformen mit den Börsen auf eine einheitliche Grundlage gestellt werden. Für Kunden besonders interessant ist die neu eingeführte Pflicht aller Wertpapierdienstleistungsunternehmen zur bestmöglichen Ausführung von Aufträgen. Das Unternehmen muss den kundengünstigsten Weg in Bezug auf Kosten, Schnelligkeit und Abwicklungsverfahren zur Ausführung eines Auftrags sicherstellen.
Die Richtlinie verlangt eine Umsetzung bis zum 31. Januar 2007. Diese Frist kann Deutschland (wie vermutlich auch die anderen Mitgliedsstaaten) nicht einhalten. Denn es zeichnet sich ein Streit um die für die außerbörslichen Handelsplattformen zuständige Aufsichtsbehörde zwischen Bund und Ländern ab. Während der Gesetzentwurf der Bundesregierung eine bundeseinheitliche Aufsicht durch die BaFin anordnet, will der Bundesrat diese Aufsicht den Börsenaufsichtsbehörden der Länder zuweisen. Das lässt sich meines Erachtens kaum mit dem Ziel einer gesamteuropäischen Harmonisierung vereinbaren.
Technorati Tags: börse, kapitalmarktrecht, mifid, mtf
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17. Januar 2007 







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