Deutscher Corporate Governance Kodex fortentwickelt

Mit Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger am 24. Juli 2006 ist der Deutsche Corporate Governance Kodex neu gefasst worden. Der inhaltliche Schwerpunkt der Änderungen liegt in Anpassungen an das Vorstandsvergütungs-Offenlegungsgesetz vom August 2005. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um eine Ergänzung in Ziffer 4.2.3. Darin werden die einzelnen Teile der Gesamtvergütung für die Vorstandsmitglieder im Einzelnen beschrieben. Der Kodex empfiehlt nun außerdem, dass eine normale Hauptversammlung spätestens nach 4 bis 6 Stunden beendet sein sollte (Ziffer 2.2.4). Dadurch soll ein Signal für eine Straffung und Fokussierung der Hauptversammlung als Entscheidungsgremium gesetzt werden.

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